Demokratische Verfassungen garantieren ihren Bürgern ein Recht auf freie Religionsausübung – sie gewähren m. a. W. Freiheit zur Religion. Ein solches Recht gilt selbstverständlich nicht als Pflicht, es schließt im Gegenteil die Freiheit zur Religionslosigkeit als gleichermaßen mögliche und berechtigte Alternative ein. Vielen Zeitgenossen geht dieses Zugeständnis freilich nicht weit genug: Vor allem angesichts weltweiter gewaltsamer Konflikte mit und unter den Religionsgemeinschaften halten sie Freiheit und Religion für prinzipiell unvereinbar, votieren also für eine Theorie und Praxis der Freiheit als einer Freiheit von Religion. Christen hingegen verbinden ebenso wie Angehörige anderer Religionen den Glauben an Gott mit der Überzeugung, dass dieser Glaube selbst genuiner Ausdruck von Freiheit, ja streng genommen überhaupt nur Freiheit in Religion gedacht und gelebt werden kann.
Wie also ist das Verhältnis beider Größen präzise beschaffen: Stehen sie unverbunden nebeneinander? Setzt eine die andere (oder setzen beide einander wechselseitig) voraus? Oder handelt es sich letztlich um schlechterdings unvereinbare Größen? Zur Beantwortung dieser weltanschaulich-theoretisch wie religionspolitisch-praktisch gleichermaßen brisanten Frage soll im Rahmen der Tillich-Lectures 2019 die Diskussion mit zwei ausgewiesenen Experten aus Philosophie und Theologie anregen und beitragen.