Evangelische Trägergruppe für gesellschaftspolitische Jugendbildung
16. Januar 2018 | Ev. Akademie Bad Boll

Inklusion in der Schule

Vision und Wirklichkeit


Inklusion in der Schule: Seit dem Schuljahr 2015/16 ist es in Baden-Württemberg Aufgabe aller Schularten und Schulen, Kinder und Jugendliche mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam zu unterrichten – Zeit für eine ehrliche Bilanz.

Inklusion in der Schule - Tagung der Ev. Akademie Bad Boll

Stephanie Aeffner, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Foto: Wolfram Keppler)

Rechtsgrundlage: UN-Behindertenrechtskonvention

Seit 2009 in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft trat, wurden in verschiedenen Handlungsfeldern auch der Pädagogik und Bildung zahlreiche Reformschritte unternommen. Zuletzt hat das Land Baden-Württemberg im Juli 2015 mit der Novellierung des Schulgesetzes die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule abgeschafft und das Elternwahlrecht eingeführt. Seit dem Schuljahr 2015/16 ist es Aufgabe aller Schularten und Schulen, Kinder und Jugendliche mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam zu unterrichten.

Inklusion in der Schule – eine erste Bilanz

Inzwischen sind zwei Jahre vergangen, daher war es Zeit zu fragen: Wie kann Inklusion gut gelingen?

  • Wie sind die Erfahrungen mit Inklusion in der Schulpraxis?
  • Welche strukturellen Stolpersteine sollten noch aus dem Weg geräumt werden?
  • Was brauchen Schüler*innen, um gleichberechtigt am gemeinsamen Unterricht teilnehmen zu können?
  • Was benötigen Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulbegleiter*innen und Sozialpädagog*innen für einen souveränen Umgang in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung haben?

Die Tagung hat ca. 90 Expert*innen aus der pädagogischen Praxis, Verantwortliche der Verwaltung und Politiker*innen zusammengebracht und einem Austausch über die inzwischen gemachten Erfahrungen, nötige Nachjustierungen und Weiterentwicklungen Raum gegeben.

Es fehlt nicht nur an Geld und Verwaltungsvorschriften

Deutlich wurde, dass sowohl die Politik, die Verwaltung als auch die Zivilgesellschaft aufgerufen sind, ihre Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen, ihre Vorstellungen und ihre Ansprüche an das Bildungssystem zu reflektieren und entsprechend „nachzuarbeiten“.

Durch eine mangelnde finanzielle Ausstattung wurden die Schulen, die Lehrkräfte, die Schüler*innen in eine Situation manövriert, die für an vielen Schulen zur Überforderung aller Beteiligten führte. Ebenfalls fehlt es noch an flankierenden Verwaltungsvorschriften. Aber selbst wenn Geld und Strukturen vorhanden wären, bliebe da noch jede/r Einzelne mit der persönlichen Haltung gegenüber Behinderung und Menschen mit Behinderung.

Wie auch die Resonanz auf die Tagung gezeigt hat, gibt es in diesem Feld noch viele Fragen, Fortbildungs- und Regelungsbedarfe, die wir in weiteren Veranstaltungen und Tagungen aufgreifen werden.

Kontakt: Tanja Urban